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KI und Governance

C2PA und Artikel 50: Was das kleine LinkedIn-Icon wirklich anzeigt

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Act. C2PA ist einer der konkreten Wege, wie Plattformen wie LinkedIn diese Pflicht technisch umsetzen. Ein Blick unter die Haube.
Björn-Olaf Lange · 21. August 2026 · Lesezeit 4 Minuten
Björn-Olaf Lange auf einer Bühne, im Vordergrund eine Grafik des LinkedIn-Inhaltsnachweise-Popups mit dem Titel: Was das kleine Icon auf LinkedIn wirklich anzeigt

Ein Post von Arno Schimmelpfennig hat mich vor Kurzem eine Frage stellen lassen, die ich nicht sofort beantworten konnte: Was steckt eigentlich hinter dem kleinen Icon, das LinkedIn neuerdings unter manchen Bildern anzeigt — “Inhaltsnachweise”? Ich habe geklickt, gelesen und nachgeforscht. Herausgekommen ist mehr als eine technische Randnotiz: ein Blick darauf, wie eine EU-Verordnung tatsächlich in der Praxis ankommt, nicht als Ankündigung, sondern als Funktion, die längst läuft.

Was C2PA technisch macht

C2PA steht für Coalition for Content Provenance and Authenticity, einen offenen technischen Standard, hinter dem unter anderem Adobe, Microsoft, Google, Intel, BBC und Sony stehen. Die Idee dahinter ist einfach: kryptografisch signierte Herkunftsdaten direkt in die Mediendatei einbetten. Welches Tool ein Bild, Video oder Audio erzeugt hat, wer der Aussteller ist, wann es passiert ist. Für den Betrachter unsichtbar, aber maschinenlesbar und damit von Plattformen automatisch auslesbar.

Entscheidend dabei: Die Kennzeichnung passiert nur, wenn das erzeugende Tool den Standard implementiert hat. Im Fall des Posts, der mich zu diesem Artikel gebracht hat, war das die Google C2PA Core Generator Library, signiert von Google LLC. LinkedIn liest diese Metadaten beim Upload aus und zeigt sie an, ohne dass der Poster selbst etwas dafür tun musste. Genau das macht den Unterschied zu einem sichtbaren Wasserzeichen oder einem manuell gesetzten Hinweis: Die Herkunft steckt im Bild selbst, nicht im Begleittext.

Ich hatte an anderer Stelle bereits über eine verwandte Technik geschrieben, das statistische Textwasserzeichen, mit dem Anthropic seit August 2026 Claude-Texte markiert. C2PA ist die Bild-, Video- und Audio-Variante desselben Grundgedankens: Herkunft soll technisch nachweisbar sein, unabhängig davon, ob jemand freiwillig dazuschreibt “das ist KI-generiert”.

Die Rechtslage: Was seit dem 2. August 2026 wirklich gilt

Um diesen Artikel korrekt zu schreiben, habe ich die Fristen noch einmal genau geprüft, denn hier kursiert viel Halbwissen. Der EU AI Act ist bereits seit dem 1. August 2024 in Kraft, gilt aber gestaffelt in mehreren Stufen. Die für Content-Creator relevante Stufe ist Artikel 50, die Transparenzpflichten für KI-Systeme.

Seit dem 2. August 2026 sind die Absätze 1, 2 und 5 von Artikel 50 anwendbar. Sie verlangen unter anderem:

Wer dagegen verstößt, riskiert Bußgelder bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Eine wichtige Einschränkung gehört zur Genauigkeit dazu: Für die Kennzeichnungs- und Erkennungspflicht generativer KI-Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 am Markt waren, gilt eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026. Das betrifft Bestandssysteme, nicht neue Systeme, und es betrifft nur diesen einen Teilaspekt der Pflicht, nicht Artikel 50 insgesamt. Die Grundpflicht selbst ist bereits scharf.

Zwei Wege zur selben Transparenzpflicht

Was ich bei der Recherche am aufschlussreichsten fand: Es gibt nicht den einen richtigen Weg, Artikel 50 zu erfüllen. Zwei Ansätze existieren nebeneinander und ergänzen sich, statt sich zu ersetzen.

Der eine ist die maschinenlesbare Kennzeichnung, so wie C2PA sie umsetzt. Unsichtbar im Bild selbst, aber plattformübergreifend verifizierbar, sofern die Plattform den Standard unterstützt. Der Vorteil: Sie überlebt das Teilen und Weiterverbreiten, solange die Datei nicht komprimiert oder neu kodiert wird, was die Metadaten zerstören kann.

Der andere ist die sichtbare Kennzeichnung, ein Hinweis, ein Badge, ein Wasserzeichen im Bild selbst, das jeder Betrachter ohne technisches Wissen sofort versteht. Weniger robust gegenüber Weiterverarbeitung, dafür sofort verständlich, auch ohne dass eine Plattform die Metadaten ausliest.

Für die eigene Praxis heißt das: Beide Ebenen sind sinnvoll, keine ersetzt die andere vollständig. Wer nur auf die unsichtbare Metadaten-Ebene setzt, verlässt sich darauf, dass jede Station in der Verbreitungskette den Standard respektiert. Wer nur auf ein sichtbares Badge setzt, verliert die Information, sobald jemand das Bild beschneidet oder das Badge herausretuschiert.

Was das für Unternehmen und Content-Creator bedeutet

Die Infrastruktur dafür wächst schneller, als die meisten mitbekommen. LinkedIn ist nicht die einzige Plattform, die C2PA-Metadaten inzwischen ausliest, und die großen Content-Ersteller-Tools implementieren den Standard zunehmend automatisch, ohne dass Nutzer aktiv etwas einstellen müssten.

Für Unternehmen, die selbst KI-generierte Inhalte veröffentlichen, ergeben sich daraus drei praktische Fragen: Welche Tools in der eigenen Content-Pipeline unterstützen C2PA bereits, und welche nicht. Ob die Übergangsfrist bis Dezember für die eigenen eingesetzten Systeme überhaupt greift oder ob die Grundpflicht schon jetzt vollständig gilt. Und ob eine zusätzliche sichtbare Kennzeichnung sinnvoll ist, gerade wenn Zielgruppen erreicht werden, die die technische Ebene nicht selbst prüfen können.

Wer jetzt versteht, wie der Standard funktioniert und seit wann er tatsächlich greift, wird nicht überrascht, wenn im eigenen Unternehmen die Frage aufkommt, wie man das eigentlich handhabt. Die Antwort liegt nicht in der Zukunft. Sie läuft bereits, in jedem Bild, das über die passenden Tools entsteht und auf einer Plattform landet, die hinschaut.

Quellen

Zuerst erschienen auf LinkedIn am 21. August 2026.

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