Nur weil ein Post, ein Bild oder ein Konzept mit KI-Unterstützung entstanden ist, ändert das nichts an seiner Kernaussage, seinem Inhalt und auch nichts an der Überzeugung dahinter. Diesen Gedanken hatte ich schon lange im Kopf, und heute schreibe ich ihn ganz bewusst auf. Denn heute, am 2. August 2026, greift die nächste große Stufe des EU AI Act.
Rund um dieses Datum kursiert viel Halbwissen. Die einen rufen aus, ab heute sei alles reguliert, die anderen winken ab, das komme sowieso erst später. Beide liegen daneben. Ich habe mir deshalb die offiziellen Dokumente selbst angeschaut, weil man bei einem Thema wie Compliance nichts aus dem Gedächtnis oder aus zweiter Hand schreiben sollte. Was dabei herauskam, war überraschend klar und an einer Stelle sogar brandaktuell.
Was am 2. August 2026 wirklich passiert
Zuerst ein häufiges Missverständnis: Der EU AI Act tritt heute nicht plötzlich in Kraft. In Kraft ist die Verordnung (EU) 2024/1689 bereits seit dem 1. August 2024. Sie gilt aber nicht als ein einziger Block, sondern in Stufen, gestaffelt über mehrere Jahre. Verschiedene Teile werden zu verschiedenen Zeitpunkten anwendbar.
Ein kurzer Blick auf die Stufen, die schon scharf sind: Die verbotenen KI-Praktiken, etwa Social Scoring oder besonders manipulative Systeme, gelten seit Februar 2025. Seit demselben Zeitpunkt gilt auch die Pflicht zur KI-Kompetenz, die sogenannte AI Literacy, Mitarbeitende müssen verstehen, womit sie da arbeiten. Die Regeln für die großen Basismodelle, die General Purpose AI Modelle wie ChatGPT oder Claude, gelten seit August 2025.
Was heute dazukommt, ist vor allem eines: die Transparenz.
Die Transparenzpflicht, das Einzige, das die meisten von uns direkt betrifft
Die entscheidende Neuerung zum 2. August 2026 steckt in Artikel 50 der Verordnung, den Transparenzpflichten. Sie sind enger gefasst, als viele denken, und treffen im Kern vier Fälle.
Erstens die Chatbots. Wer ein KI-System betreibt, das direkt mit Menschen interagiert, muss dafür sorgen, dass die Menschen wissen, dass sie mit einer KI schreiben, sofern das nicht ohnehin offensichtlich ist.
Zweitens die maschinenlesbare Kennzeichnung. Anbieter von Systemen, die synthetische Inhalte erzeugen, müssen deren Ausgaben technisch so markieren, dass sie als künstlich erzeugt oder verändert erkennbar sind, etwa über Wasserzeichen oder Metadaten.
Drittens die Deepfakes. Wer realistische Bilder, Audios oder Videos erzeugt oder verändert, die als echt durchgehen könnten, muss das klar und erkennbar offenlegen.
Viertens, und hier wird es für Texte spannend, die KI-generierten Texte zu Themen von öffentlichem Interesse. Sie müssen offengelegt werden, mit einer wichtigen Ausnahme: Wenn ein Mensch den Text redaktionell prüft und die Verantwortung dafür übernimmt, entfällt die Pflicht. Und mit redaktioneller Prüfung ist eine echte inhaltliche Durchsicht gemeint, nicht bloß eine Rechtschreibkorrektur.
Genau diese Ausnahme wird oft übersehen. Ein KI-unterstützter Text, den ein Mensch inhaltlich verantwortet, muss nicht pauschal als KI gekennzeichnet werden.
Was das für dich auf LinkedIn heißt
Übertragen auf den Alltag hier: Ein normaler Beitrag, bei dem eine KI mitgeschrieben hat und den du selbst redigierst und verantwortest, fällt nicht unter eine pauschale Kennzeichnungspflicht. Anders sieht es bei fotorealistischen KI-Bildern aus, die als echt durchgehen könnten, und bei Chatbots, die sich als solche zu erkennen geben müssen.
Ich selbst gehe trotzdem einen Schritt weiter. Diesen Artikel und das begleitende Carousel habe ich gemeinsam mit KI erarbeitet, und ich schreibe das dazu. Nicht weil ein Gesetz mich zwingt, sondern weil Transparenz für mich die bessere Wahl ist. Der Gedanke, den ich vorne hingestellt habe, trägt das: Es zählt, was gesagt wird, nicht das Werkzeug, mit dem es gesagt wurde.
Der Digital Omnibus, warum die großen Fristen nach hinten rückten
Jetzt zum brandaktuellen Teil, der in vielen älteren Übersichten noch falsch steht. Ursprünglich sollten zum 2. August 2026 auch die schweren Pflichten für Hochrisiko-KI greifen. Genau das ist so nicht eingetreten.
Die EU hat mit dem sogenannten Digital Omnibus on AI nachjustiert. Die Europäische Kommission hatte den Vorschlag am 19. November 2025 vorgelegt, das Europäische Parlament hat ihm am 16. Juni 2026 im Plenum zugestimmt, nur wenige Wochen vor dem eigentlichen Fristbeginn. Der Grund ist unspektakulär und ehrlich: Es fehlen bis heute die harmonisierten Normen, an denen sich Unternehmen bei der Umsetzung orientieren könnten, und in mehreren Mitgliedstaaten sind die zuständigen Behörden noch nicht benannt.
Konkret verschieben sich die Fristen so: Die Hochrisiko-Systeme nach Annex III, also KI in Personalentscheidungen, Kreditvergabe, Bildung oder kritischer Infrastruktur, müssen erst zum 2. Dezember 2027 vollständig konform sein. Die Hochrisiko-KI, die als Sicherheitskomponente in bereits regulierten Produkten steckt, Annex I, etwa in Medizingeräten, Maschinen oder Fahrzeugen, bekommt sogar bis zum 2. August 2028 Zeit. Und für die maschinenlesbare Kennzeichnung von Systemen, die vor dem 2. August 2026 auf den Markt kamen, gilt eine Schonfrist bis zum 2. Dezember 2026.
Meine Einordnung dazu: Das ist kein Einknicken, sondern Pragmatismus. Eine Pflicht ohne die passenden technischen Normen wäre eine Pflicht ins Leere. Die zusätzliche Zeit ist eine Chance, es richtig aufzusetzen, statt es hektisch abzuhaken.
Für Unternehmen mit Hochrisiko-KI, fünf Must-Haves
Wer weiß, dass er künftig unter die Hochrisiko-Regeln fällt, sollte die gewonnene Zeit nutzen. Fünf Dinge lohnen sich unabhängig von der genauen Frist.
Erstens ein KI-Inventar: alle eingesetzten KI-Systeme erfassen, klassifizieren und zuordnen. Man kann nur steuern, was man kennt. Zweitens die Risikoklasse bestimmen: fällt ein System unter Annex III oder Annex I, und ist es überhaupt Hochrisiko. Drittens Governance aufbauen, am besten entlang eines echten Managementsystem-Rahmens wie der ISO 42001. Viertens die Verträge prüfen, von den APIs der großen Modellanbieter über SaaS-KI-Tools bis in die Lieferkette. Fünftens die Kennzeichnung systematisch einführen, als fester Prozess und nicht als Aktion auf Zuruf.
Nur weil KI. Und?
Zurück zu dem Gedanken vom Anfang. Hinter jedem guten Inhalt, auch dem KI-unterstützten, steht ein Mensch mit einer Idee, einem Thema und einem Standpunkt. Die KI beschleunigt, macht manches präziser, manchmal gründlicher. Den Inhalt und die Haltung liefert der Mensch.
Der AI Act erzwingt genau das nicht, was manche fürchten. Er urteilt nicht über Qualität und nicht pauschal über Glaubwürdigkeit. Er sagt im Kern: Sei transparent, wenn KI im Spiel ist. Ich bin froh, in einem Rechtsraum zu leben, der solche Leitplanken setzt, so wie ich es auch bei der DSGVO bin. Regeln, die Vertrauen schaffen, statt es zu untergraben.
Fazit
Am 2. August 2026 greift für die allermeisten Menschen und Unternehmen vor allem die Transparenzpflicht. Die schweren Hochrisiko-Anforderungen wurden durch den Digital Omnibus auf Dezember 2027 und August 2028 verschoben. Das nimmt den Druck, aber es nimmt nicht die Aufgabe. Wer jetzt beginnt, ein sauberes KI-Inventar und eine ehrliche Kennzeichnungspraxis aufzubauen, ist nicht getrieben, sondern vorbereitet. Und behält den Kopf frei für das, worauf es wirklich ankommt: den Inhalt.